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Chronik
der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf
(Auszug)
Diese Chronik wird seit dem Jahre 1994 im Auftrage des Bürgermeisters Helmut Haberer geführt.
Geleitwort
Liebe Einwohner und Gäste des Dorfes Dalberg, mit dem Chronikbuch der Gemeinde “Dalberg-Wendelstorf“ liegt eine Publikation vor, die - wie der Titel schon sagt - bewußt von Menschen und Geschichte(n) künden will und sich gleichermaßen an die so genannten Hiesigen wie auch ihre Gäste wendet.
Das Dorf Dalberg ist an der überregionalen Straßenverbindung LIO 3 zwischen Schwerin und Grevesmühlen im heutigen vereinigten Landkreis Nordwestmecklenburg gelegen.
Die alten reetgedeckten Büdnerhäuser (früher waren alle 6 Bauernhäuser mit Reet gedeckt, heute steht leider kein Bauernhaus mehr nach ursprünglicher Form hier in Dalberg), die den Reiz des Ortes ausmachen, prägen das Ortsbild ebenso, wie die neu entstandenen/ entstehenden Häuser.
Text und Fotos dieses Buches belegen, wie erhaltenswert das historische Dorf Dalberg ist – das Beschreiben der Geschichte dieses Ortes in Chronistenart sollte dazu beitragen, das Dorf in seiner alten Schönheit mit dem Stepenitztal zu bewahren. Während der Bewohner des Dorfes dieses Buch sicherlich mit dem Aha – Erlebnis des Wiedererkennens und Nachvollziehens lesen wird, kann der Urlauber oder der Durchreisende sich ein Bild vom Entstehen des Ortes und der Höfe machen, Fakten zur Kenntnis nehmen und über den Wissenszuwachs den Wunsch nähren, demnächst an diesen (dann) vertrauten Ort zurückkehren. Wer mit dem Hintergrundwissen dieser Publikation ausgerüstet auf Ortskundung geht, wird zielgerichteter suchen, schneller finden und verstehen.
Ich lege Ihnen dieses Buch an das Herz, empfehle Ihnen die Lektüre und wünsche mir, dass Sie Ihr hoffentlich schon gutes Bild vom Dorf Dalberg vervollständigen werden. Helfen Sie mit, die historischen Wahrzeichen zu sichern.
Dalberg, den 11. Januar 1996
Dorfchronikmaterialien bis zum Jahre 1994gesammelt, erfasst und niedergeschrieben von Ingrid Pietsch
Vorgeschichte aus dem Lande „Nordwestmecklenburg“
Vor mehr als 10.000 Jahren bedeckten die gewaltigen Eismassen der Weichseleiszeit unser heutiges Gebiet. Nach dem Abtauen prägten sie das geologische und optische Profil unserer Landschaft. Ihre Spuren widerlegen noch heute die landläufige Meinung über das „flache Land“ mit Bergen bis etwa 60 Metern Höhe über dem Meeresspiegel bei Dalberg/Wendelstorf. Der Fluß die „Stepenitz“ sowie die Seen im Stepenitztal, die in dieser Zeit auch entstanden, bilden bis heute eine natürliche Territorialgrenze. Nach der Eiszeit begann ein sichtbares Leben. Mischwälder aus Buchen, Birken, Weiden, Pappeln usw. umgaben und umgeben weitläufige Flachmoore. In den Seen vermehrten sich die Fische. Um 2.000 vor unserer Zeit lebten die Indogermanen, die ersten nachweislichen Menschen in diesem Territorium. Sie ernährten sich durch die Jagd und den Fischfang oder sammelten eßbare Früchte. Im Laufe der Jahrzehnte gelang ihnen die Zähmung von Wildtieren, aber auch der Anbau von Feldfrüchten. Es erfolgte die Bronze- und Eisenzeit. Der Werkstoff Stein wurde langsam durch die Bronze verdrängt und später durch Eisen ersetzt. Kurz nach der Zeitwende verließen die meisten die als „germanisch“ bezeichneten Stämme unserer Region. Menschliche Stille schien eingetreten, bevor die große Völkerwanderung zwischen dem 5. und 7. Jahrhundert unserer Zeit neue Siedler aus osteuropäischen Ländern brachte. 1160 war das entscheidende Jahr in der Entwicklung der mecklenburgischen Dörfer. Heinrich der Löwe eroberte das Land der Obotriten. Bei der Schlacht bei Werle, dieser Ort liegt zwischen Schwann und Bützow, wird der Führer der Wenden Niklot getötet. Die rechtliche Stellung Heinrich des Löwen gegenüber dem Ratzeburger Bischof und Grafen, ermöglichte die zügige Kolonisierung und Christianisierung des Landes. Es wurden Städte gegründet und Stadtrechte verliehen. So erhielt Gadebusch 1225 (eine slawisch deutsche Siedlung) das Stadtrecht. Im Zuge der Zeit entstanden deutsche Kleinstaaten mit Besonderheiten, die bis in die Gegenwart reichen. Der großzügige Bereich um Schönberg bildete im Mittelalter das reichsunmittelbare Bistum Ratzeburg. Grevesmühlen (als Handelsort erhielt 1226 das Stadtrecht) und die Umgebung, gehörten zur Grafschaft Schwerin, dem späteren Herzogtum Schwerin, dem späteren Herzogtum Mecklenburg. Aus unserer Erkenntnis heraus, kann gesagt werden, es entstand ein unterschiedlicher Besitzstand. Im westlichen Teil unseres Gebietes dominieren großzügige Bauernhäuser und im übrigen Gebiet entwickelte sich das typische Mecklenburg der „Schlösser und Katen“. Der Name des Dorfes Dalberg erforscht und festgehalten im Ortsnamenlexikon – Deutscher Ortsnamen des westlichen Mecklenburg- von Professor Ernst Eichler und Prof. Dr.Werner Mühlner Dalberg – 1271 zu mittelniederdeutsch „dül“ „nieder, abwärts, hinunter, am Berghang“ als Substantiv „Tal“ Es ist anzunehmen, mit der Besiedelung des Dorfes am steil abfallenden Hang zu Stepenitze, dass der Name des Dorfes “Dalberg“entstand.
In der vorliegenden Chronik wird der Name D a l b e r g in unterschiedlicher Weise fixiert. Die Ursache besteht alleine darin, daß diese Schreibweise aus den alten Akten übernommen wurde.
Das Dorf Dalberg als Ersterwähnung im mecklenburgischen Urkundenbuch, Band II. (1251-1280) Schwerin 1864. Seite 399 – 400 1271 Jan.11. Schwerin
Gunzelin und sein Sohn Helmond, Grafen von Schwerin, verkaufen dem Dom-Capitel daselbst das Dorf Dalberg. „ Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Zur ewigen Erinnerung und Notiz des kommenden Geschlechtes machen wir Gunzelin und Helmond, sein Sohn, Grafen von Schwerin, bekannt, daß mit Willen und Zustimmung unserer Ehefrauen und ihrer Angehörigen beiderlei Geschlechts wir den ehrwürdigen Herrn, dem Dekan und dem Kapitel der Schweriner Kirche, das Dorf Dalberg mit allen Hufen..., wie sie dort sind oder nicht sind, verkauft haben, auch mit den Ländern (Äckern) die gewöhnlich Cotland (Katenland) genannt werden, bebaute wie unbebaute, mit Weiden, Wiesen. Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern, Fischereien, wie sie sich in Breite und Länge erstrecken, innerhalb der Grenzen des Dorfes und mit allem Nutzen und Einkünften, die die oben genannten bekommen können aus dem Vorgenannten, daß wir verkaufen für 650 Mark gewöhnliche Pfennige und wendische Münze, zum ewigen Besitz und mit der gesamten Gerichtsbarkeit im genannten Dorf und mit allen Geldhebungen, die aus demselben kommen können, ausgenommen die Gerichtsbarkeit an Kopf und Hand (Blutgerichtsbarkeit), von welcher wir zwei Teile behalten und ein Teil abgeben. Außerdem werden wir keine Behden von den Leuten in demselben Dorf erheben, und wir werden auch keine anderen Dienste von denselben erheben. Aus dem „Mecklenburgischen Urkundenbuch“, „dem Schloßregister“ und aus den „Jahrbüchern des Vereins“ über die Dorfschaft D a l b e r g
Aus den o.g. Büchern des Landeshauptarchivs Schwerin, konnte in Erfahrung gebracht werden, welche Einkünfte aus den Bauerndörfern erfolgten sowie auch etwas über die Besiedlung, Namen und Einwohner und deren Abgaben „ demo doppe tho Dalberghe“
Aus der Urkunde vom 28.März 1304 des mecklenburgischen Urkundenbuches Nr.2920, 2929 und 2947 (Verkauf des Dorfes Dalberg) geht hervor, daß der Graf Gunzelin sich verpflichtete, die Schäden, die durch Schatzung, Steuern und durch Versorgen der Landsknechte usw. entstanden, dem Domkapitel zu ersetzen. „Graf Gunzelin will die Freiheit für das Dorf herstellen, wie in Hundorf und Rampe“. Im Vertrag vom 15.Mai 1304 wurde fixiert: “es erfolgt die Vergütung für die Schäden und die Rechtsbarkeit wird an das Domkapitel abgetreten. Graf Gunzelin verzichtet auf alle Rechte.“ Abgaben- Die „Bede“ ist eine öffentlich- rechtliche Steuer. Ihre Hebung ist eine Hoheitsrecht, das nicht der Reichsgewalt, sondern den einzelnen Landesherrn zusteht. Mit den deutschen Ansiedlern kam die Bede nach Mecklenburg. In den Bedeverträgen in den Jahren 1276 bis 1285 wird die außerordentlich, auch Landbede genannt, geschaffen, indem alle anderen „Beden“ aufgehoben und bestimmt wird, in welchen Fällen nun die „Bede“ gefordert werden darf.“ Dalberg wird in diese Bedeverträge einbezogen. - Nachweislich aus dem „Jahrbuch des Vereins“ – erhält der Dom zu Schwerin von der Dorfschaft die Bede und 1/3 Erträge des Hochgerichtes. 1271 erhält der Dom die gleiche Bede mit 1/3 des Hochgerichts. 1407 ist der Name der Dalberg im Register des Amtes gekennzeichnet. Hier erfolgt eine Hebung aus dem Dorf, leider ohne Aufschluß, was für eine Hebung es ist. 1433 erhält der Dom zu Schwerin die Bede und der Grundherr hat das hohe und niedere Gericht. Im gleichen Jahr werden im Schloßregister 9 Bauern genannt: Otto Claus Rick, Hans Kulemann, Gulls (Guteel) Henneke, Godke Bonnsack, Hans Schone, Henneke Brandt, Hinnerk Kobnow. 1456 werden 7 Bauern im Schloßregister genannt: Hans Johanns, Sperike Gerold, Hinnerk Howe, Claus Wedige, Godke Bonsack, Hinnerk Gerold und Hermann Koberowe.1469 sind folgende Namen im Schloßregister fixiert: Hans Johans, Gereke Kop, Clawes (Claus) Wegener, Hans Meyger, Hans Bonsack, Godeke Bonsack, Hermann Kobrow. 1520 werden folgende Bauern im Schloßregister genannt: Jasper Johannsen, Kersten Sommer, Klaus Wedige, Achim Johanns und Claus Wennecke. 1520 empfängt der Grundherr das niedere und hohe Gericht und der Dom zu Schwerin erhält die Bede. Im gleichen Jahrhundert taucht auch die „Königsbede“ auf. Dalberg ist von der „Königsbede“ betroffen. Die „Königsbede“ wird wahrscheinlich ihren Namen von dem einzigen mecklenburgischen Herzog, der König war und in seinen Urkunden stets den Königstitel führte, von Albrecht III., haben. Im 16. Jahrhundert ging die „Königsbede“ im Domanium in „Pacht“ über, so daß im 16. und 17. Jahrhundert „Königsbede“ und „Pacht“ ohne Unterschied durcheinander gebraucht wurde. Pacht bedeutet: Die Hintersassen geben dem Grund- und Landesherrn als Entschädigung für die Nutznießung des Grund- und Bodens eine bestimmte jährliche Pacht ab. Im 18. Jahrhundert verschwindet aus dem Amt Schwerin die „Königsbede“. Als Nachrang sei noch zu erwähnen, daß sich die einzelnen Dörfer aus dem Domanium Schwerin an Jagden und am Ablagen beteiligen mußten. Die Dorfschaft Dalberg mußte sich am Hasenablagen beteiligen, zusammen mit Cramon (weil Orte zu klein).
1549 Landtag an der Sagsdorfer Brücke
Am Anfang des 16. Jahrhunderts war die Berufung zu den Landtagen „an der Brücke tho Sagestorpe, alse an eynen gewöntliche Mälstadt“ die Regel, so in den Jahren von 1521 bis 1545 und zuletzt 1549. In alten Zeiten wurden stets die Landtage im Freien (man wollte keine Einengung, deshalb wurde dieser Platz gewählt) abgehalten. Am 20. Juni 1549 – letztmalig- von den beiden regierenden mecklenburgischen Herzöge Heinrich und Albert abgehaltene Landtag bildete einen entscheidenden Wendepunkt in der mecklenburgischen Geschichte, auf ihn wurde das Bekenntnis des Landes zur evangelischen- lutherischen Konfession endgültig beschlossen. Um 1580 verhandelte das Capitel mit dem Herzog von Mecklenburg wegen des Austausches der Dörfer Dalberg und Klein Medewege, es kam aber der Tausch, der dem Capitel wegen der Lage der beiden Dörfer erwünscht sein mußte, nicht zustande. Dem Capitel gehörten in Medewege die Dienste, das höchste und niedrigste Gericht an Hand und Hals – Auf und Ablaß- Wichtiger als die kleinen Bauerndörfer war der Hof Groß Medewege, zu welchem als Pertinanzen (Zugehörigkeit) die Bischofsmühle von Schwerin und die dienstpflichtigen Bauerndörfer Dalberg, Lankow usw. gehörten. Anfang des 16. Jahrhunderts wohnten in Dalberg auf 15 Hufen 7 Bauleute. Die Anzahl der Bauernstellen blieb bis 1655 dieselbe, aber in diesem Jahr wohnte neben den Bauern auch schon ein Büdner im Dorf. Ein Büdner ist, wie sein Name besagt, Inhaber einer Bude. Für gewöhnlich besitzt er keinen Acker, ist somit Käter. Zur Ansetzung von Büdnern zwang die wirtschaftliche Not, denn diese Leute waren nicht imstande, Hufen oder Katen zu übernehmen, sollten aber als Büdner dem Lande erhalten werden. Der Büdner in Dalberg hatte seinen Katen „halb auf der Bauernfreiheit, halb auf einer Hufe (mit Hufners Erlaubnis) gebaut, er hat von ihm einen Kohlhof, wofür er ihm 3 Tage in der Ernte hilft.“ Das Amt erhält keinerlei Abgaben noch Dienste. 1655 gab es im Dorf Dalberg einen Hirten, der zwar eine eigenes Haus, aber noch im gleichen Jahr keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besaß. Man bezeichnete daher auch diese Hirten als Einlieger. Somit hat Dalberg einen Kuhhirten, dessen Frau und Kind sowie einen Schweinehirten mit Frau und Kind. Am 01. Mai 1669 wurde eine Volkszählung in allen „fürstlichen Ämtern“ durchgeführt.
Dalberg hat eine Gesamtbevölkerung von 58 Seelen. 5 Betriebe davon 31 Besitzern und Nachkommen 6 Verwandte 6 Einlieger und 15 Gesindel (Einsiedler) 1 Kuhhirten – dessen Frau und Kind 1 Schweinehirten mit Frau und Kind Auszug- aus der Volkszählung von 1669 Claus Warncke von 47 Jahren Frau Eve Sehasen von 43 Jahren Söhne: 1. Claus von 17 Jahren 2. Hans von 15 Jahren 3. Asmus von 13 Jahren Tochter: Marie von 11 Jahren Knechte: Ulrich Brenke von 34 Jahren Jürgen Wulff von 26 Jahren Mägde: Ilse N. von 25 Jahren Schröder von 16 Jahren Seine Schwester Ann von 52 Jahre
Hand – und Spanndienste aus dem Jahre 1560/63 der Hufner zu Dalberg. Aus Aufzeichnungen aus dem Domkapitel zu Schwerin erfahren wir etwas über den zu leistenden Dienst aus dem Jahre 1560/63 der Hufen. Da heißt es: „Der Dienst (Hand- und Spanndienst), der vermöge des alten Landbuches dem Hofe in Schwerin zusteht, ist nicht gebraucht seit langen Zeiten, auch sagen die Bauern, daß sie dem Capitel von Alters her mit Dienst verpflichtet seien. Wenn es auch von Nöten – müssen sie helfen bei Schönfeld die Beke (Stepenitz), so auf die Mühle zu Mühlen Eichsen Wasser läuft, säubern.“ 1655 – Die Untertanen, d.h. Dalberger Bauern haben dem Domkapitel 3 Tage mit dem Pferdegespann und den 4. Tag mit der Hand gedient. 1658 leisten die Bauern der Hufe 2, 3, 6 und 7 drei Tage Spanndienst in Medewege.
Handdienste im Jahre 1707 zu Dalberg
Ort: Hufner Handdienste Arb. Renteje Hofstelle je HS 1,2
3 Tagewöchentlich jährlich durchschnittlich Groß - 515 Tage 780 Tage 156 Tage In der Hofordnung von 1705 und 1708 sowie in der Hofordnung 1753 wurde auf den Höfen die Sonntagsarbeit verboten. Aus der Hofordnung von 1753 erfahren wir, daß aus bestimmten Gründen – Anlässen- dienstfreie Tage, die nicht nachgearbeitet werden müssen, die Untertanen erhielten.
Es heißt : „ Stirbt der Hauswirt, ist 1 Woche dienstfrei, bei Beerdigung eines Kindes gibt es 2 Tage, bei der Kindestaufe 1 Tag, beim Kindbett der Frau 2 Tage, so hat er statt einen Spann- 1 Handtag zu dienen.“
Mitte des 17. Jahrhunderts verrichteten die Hufner den Spann- und die Käter den Handdienst mit eigenen Werkzeugen. Während der Ernte speiste der Grundherr die Dienenden. Im Amt Schwerin leisteten alle Hufenbetriebe denselben Dienst, ganz gleich, ob sie 1, 2 oder 3 Hufen besaßen. Ebenso dienten die Käter gleichmäßig ohne Ansetzung der Größe ihres Besitzes. Seit Ende des 17. Jahrhunderts hörte die Eigenwirtschaft, man kann sagen, gänzlich auf und es wurde ein strenger Grundsatz eingeführt, alle Höfe zu verpachten. Das hatte zur Folge, daß nun alle Dienste auf’s schärfste geregelt und möglichst unzweideutig festgesetzt wurden.
Anno 1704 – Abriß - aus alten Kirchenakten von 1704 und 1751 konnte eine genaue Übersicht über das „Fürstliche Dorf Dalberg“, dessen Einwohner, welche alle dem „Hochfürstlichen Durchlaucht/Jurisdiction“ gehörten, entnommen werden.
1704 Aufzählung der Einwohner aus den kirchlichen Akten: WarnckeClaus 58 Hufn./ Jurat E. Anna 50 = =20 S. als Knecht =Hans18 S. als Junge =Adolph16 S. Sophie Hofemans 26 Magd aus Hilgendorf Lene Heydmanns 25 Magd aus Wüstmark WarnckHinrich 56 Hufn. E. Triene Liese 30 MichelßenGert 30 Knecht E. Agnes 2l PottHartwig 18 Junge aus Käselin Lucie Schlüters 20 Magd aus Vietlübbe Anna/Marie Warnckes 17 T. BentinJochim 45 Hufn. E. Marie 35 KählerClaus 30 Knecht WarnckAdolph 18 Junge Grete Bentins 18 Magd Engel Warncken 50 Einl. Witwe PrehnChristian 55 Schulmeister E. Cathrin 28 KählerHans 54 Hufn. E. Cathrin 40 = Cort 32 Bruder als Knecht Thonagel E. 24 Jochim 16 Junge aus Schönfeld Lische Drückhammens 20 Magd WarnckeAsmus 54 Käter E. Marie 50 Anna 18 Tochter BullJochim 70 Kuhhirte E.AnnaLiesch 50 Dorthie Bentien 60 Schweinehirten
Erläuterung:E= Ehefrau S= Sohn 1704 sind 4 Bauernstellen bewohnt:
1. Claus Warncke (Schulze und Kirchenjurist) 2. Hinrich Warncke 3. Joachim Beutin, in dessen Backhaus der Schulmeister Christian Prehn mit seiner Frau wohnte
4. Hans Kähler 5. Asmus Warncke – ein Käter
Anno 1751 – namentliche Personenaufzeichnung aus dem Beichtkinderverzeichnis des „fürstlichen Amtes“
Schulze Joachim, E. Ließ Wolters, K: Klaß Warncke und Christoff Klott, J: Hinr. Warnck, D: Lotzick Warncke und Lotzick Hofmanns
Hinr. Nevermann E. Dor. Strokarken, K: Joach. Bentien, E: Sovia Kaßen, K: Jürgen Klott, J: Pagel Klott, D: Dor. Warncks und Maria Beutlings
Asmus Käler: E: Engel Warncks, K: Joh. Dieckmann und Hinr.Doß, J: Friedr.Kulmann, T: Maria Kälers, D: Maria Warncks Uwe Annodor, Warncks, K: Gust Henning und Joh. Cickelkol, J: Friedr. Tonagel, S: Joh., Warnck. T: Catr., D: Ilsch Bentiens und Sovia Fischer
Hans Christian Warnck, E: Sovia Wolters, Vater Warnck, E: Catr. W., K: Friedr. Hans Bornhöft und Christian Götz, J: Klott D: Elis Bornhöft und Christiana Klots.
Friedrich Warnck, E: Lutzieck Detmans, E: Friedr. Bauckmeier, E: Ilsche Kaßens, K: Joh. Bödker, J: Joach. Warnck, D: Sovia Detmans, Sovia Klots und Dor. Beutlings, Josuwa Crepmien, E: Sovia Affs – Kuhhirte Levien Klempo, Sovia Gruben.
Kurzbezeichnungen bedeuten: E = Ehefrau D = Mädchen S = Sohn J = Junge
1705 Auszug aus dem Vermessungsregister der Hufner von „ D a h l b e r g“
Das Vermessungsregister gibt uns eine genaue Aufschlüsselung über die beiden wüsten Stedten von Harnack und Wehtgens.
Name derAussageEinzelfallbehält von nun Hufner: der Unter-nach der Meß- tanenkette ScheffelScheffelScheffel
C. Warncke124 ¾167166 12/16 J. Beutin126 ¼173 7/16158 10/16 H. Warncke110 ¾154 10/16162 9/16 A. Warncke106117 3/16162 9/16 H. Kähler103 ¼142 3/16160 Harnack,wüst155 ¾200 1/16160 10/16 Wehtgens128176 12/16160 10/16 ____________________________________________ 834 ¾1131 12/161131 12/16
Aufteilung der wüsten Steden:
Der Schulze C. Warncke besitzt von Harnack und Wehtgen wüste Steden80 7/16Scheffel J. Beutin„80 2/16Scheffel H. Warncke„79 11/16Scheffel H. Kähler„81
Summe der wüsten Steden: 321 4/16 Scheffel
Aus dieser Regulierung kann man ganz deutlich ersehen, wie man bemüht ist, alle Hofstellen um die 160 Scheffel zu regulieren. Durch diese Regulierung gab es nun in Dalberg 1 Hufner mit 158 10/16, 3 Hufner mit 160, 160 10/16, 160 10/16, 2 Hufner mit 162 9/16 und 1 Hufner der (Schulze) mit 166 12/16 Scheffel. Die Vermessung von 1705 hatte im wesentlichen den Zweck, die beiden offenbar längere Zeit wüst gelegenen Hufenstellen wieder selbständig zu besetzen und dabei zugleich abgabepflichtig zu machen. Anfang des 18. Jahrhunderts sind fast alle bäuerlichen Wirtschaften, (die im Dominalamt Schwerin registriert waren) wieder leistungsfähig, die Stellen besetzt und von einer wirtschaftlichen Stabilität konnte gesprochen werden. So begann der Landherr den Differenzierungsprozeß der Bauernschaften zu stoppen, in dem er Neuvermessungen und Regulierungen anordnete und durchführen ließ. Diese Regulierung lief darauf hinaus, eine bestimmte obere Grenze in der Größe der Bauernschaften nicht überschreiten zu lassen.
1686 Antrag vom Cramoner Prediger auf eine ¾ wüste Stedte
1686 stellte der Cramoner Prediger einen Antrag auf eine ¾ wüste Stedte in Dalberg. Daraufhin folgte eine Resolution der Untertanen aus Dalberg. An dieser Resolution nahmen folgende Hufner teil: Claus Warnecke Hinrich Nevermann Joachim Böytin Asmus Warncke Hans Warncke Cord (Kurt) Kähler
Die Dalberger Bauern wehrten sich und gaben an, daß sie das wüste Land in Pacht, mit Abgabe, haben. Weiter klagten die Untertanen aus Dalberg, daß ihnen ihr ganzes Feld zum guten Lande vermessen, welches aber in der Tat sich nicht so verhielte und wäre ihnen auch nichts zur Weide bei der Abmessung abgeschlagen, sondern alles zu Kornland abgemessen.
12 Jahre später, also 1698, kam der Bescheid, daß der Antrag des Cramoner Predigers abgelehnt wurde.
Die Dalberger Bauern haben sich in den früheren Jahrhunderten gegen die Kirche und die Obrigkeit zu wehren gewußt Pacht- bzw. Erbpachtverträge der Hauswirte zu Dalberg
Aus nachweislichen Akten des Landeshauptarchivs des Amtes Schwerin, gehr hervor daß die Hauswirte zu Dalberg
Pacht- bzw. Erbpachtverträge besaßen.
1776 erhielten die Hauswirte des Dorfes Dalberg einen Prolongationscontract (siehe Kopie des Vertrages anbei) auch Verlängerungsvertrag genannt, für 18 Jahre. 1794 wurde der Prolongationscontract aus dem Jahre 1776 bis 1793 mit allen Rechten und Pflichten auf weitere 21 Jahre, also bis 1815, für die Hauswirte zu Dalberg bestätigt und ausgehändigt.
Die Verträge wurden nach Ablauf der Prolongationszeit bis 1918 immer wieder mit den Hauswirtschaftern erneuert. Nach der Revolution 1918 wurden die Hauswirte zu Dalberg als Hofbesitzer bezeichnet.
Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Tun kund und geben hiermit zu wissen, daß wir bei Endigung der Pachtjahre von der Feldmark D a l b e r g und nach vorgängiger Revision des Ertragsaufschlages, den dortigen 6 Hauswirten, namentlich dem Schulzen Asmus, Friedrich Warncke, Hans Kähler, Pagel Dettmann, Friedrich Warncke, Joachim, Friedrich Detmann und Hans Warncke diese Feldmark anderweit auf 21 Jahre, nämlich von Johannis 1794 bis 1815 pachtweise überlassen haben.
Prolongationscontract für die Hauswirte zuD a l b e r g auf 21 Jahre, nämlich von Johannis 1794 bis dahin 1815
Gehöft /Hufe Nr. 1
1731 Adolph Friedrich Warncken 1749 (27. Okt.) übernahm Friedrich Carl Warncke Bei der Übernahme der Hufe Nr 1 ist Friedrich Warncke 56 Jahre alt, mit Trine-Liese; geb. Böthing verheiratet. 2. Ehe: aus dieser Ehe sind:Joachim- Heinrich Hans- Christian Heinrich
aus 1. Ehe sind 2 Kinder: Sohn Jochen und Tochter Dastie
1788 übernahm das Gehöft Joachim- Heinrich Warncke 1807 (06.02.) übernahm die Hufe Jochen Warncke 1807 (24.10.) im Alter von 68 Jahren stirbt sein Vater 1853erschien Jochen Friedrich Warncke mit seinem Schwiegervater Christian Kähler im Amte. Schwiegersohn Chr. ist mit der ältesten Tochter Sophie verheiratet und möchte die Hufe Nr. 1 vom Schwiegervater übernehmen. 1854Hufenbesitzer Christian Kähler 1866(05. Juni) ist der Hauswirtschaftler Christian Kähler von der Hufe Nr. 1 verstorben. Die Witwe des Verstorbenen darf mit Genehmigung des Amtes die Hofwirtschaft fortsetzen. 1870 verstirbt die Witwe. Die Ehe Kähler (Christian und Sophie) blieb kinderlos. Nichte Doris Hafemeister bewirbt sich um die Hufe – ihr Ehemann ist Asmus Warncke- 1870 August Bobsin aus Mellin bewarb sich um diese Hufe und erhielt sie auch als Meistbietender. 1870 (08.Sept.) August Bobsin ist im Grundbuch eingetragen. 1897(21.Sept.) übernahm Joachim Bobsin die Hufe Nr. 1 1928(21.Febr.) übernahm Frieda Bobsin die Hufe Nr. 1 (Tochter von Joachim Bobsin) Frau Frieda Bobsin war verehelicht mit Herrn Gerhard Plehn. Herr Plehn stammte aus Schwessow – der die Hufe Nr. 1 weiterführte. Frau Plehn verstarb 1971 und Herr Plehn 1972. Eheliche Kinder: aus den Familien Plehn 1. Tochter: Christa Timm, geb. Plehn 2. Sohn: Gerhard Plehn 3. Sohn: Joachim Plehn
1994Hof im Besitz der Erbengemeinschaft
Gehöft/ Hufe Nr. 2
1705 Joachim Beutin 1740 Christian Warncke 1791 Jochen Heinrich Warncke 1813 Asmus Friedrich Warncke 1851(15.Juli) Johann Warncke – übernahm von Asmus W. Asmus W. ist 73 Jahe alt, dessen Ehefrau – geb. Dettmann – ist 68 Jahre alt, aus der Ehe sind 3 Töchter und 1 Sohn Name des Sohnes: Johann Warncke – verehelicht mit Dorothea Kähler 1893 (22.Juni) Johann Warncke übergab seinem Sohn Heinrich W. die Hufe Nr. 2 1904 Abbrand der Hufe Nr. 2 1905 wird außerhalb des Ortes auf der Feldmark der Hufe Nr.2 ein neues Gehöft aufgebaut 1934 (22.Juni) übernahm Frieda Warncke, geb. Never, Geburtsdatum: 03.03.1867, geb. in Biendorf/Wismar, die Hufe Nr. 2 1947 (12. Mai) übernahm Else Freiheit, Ehefrau des Landwirts Gustav Freiheit, die Hufe Nr. 2 – Else F. ist am 22.8.1894, in Dalberg geboren. Ehemann Gustav F. ist am 29.12.1892, in Röbel geboren. 1953 (19.Dez) übernahm Erika Würger, geb. Freiheit (geb. am 21. Mai 1919, in Dalberg) verehelicht mit dem Landwirt Heinrich Würger die Hufe/ Gehöft Nr. 2 1994 (Mai) übernahm Sohn Otto mit Ehefrau Sabine Würger das Gehöft 2
Gehöft/ Hufe 3
1700 olim. Heinrich Nevermann 1770 Paul Dettmann – als Schwiegersohn übernahm die Hufe 3 1794 Joh. Kähler mit Tochter von Dettmann verehelicht – Besitzer 1808 Hyronimus Dettmann – Besitzer 1836 (27.Juli) aus dem Protokoll – Heinrich Warncke als Hauswirt im Dettmannsche Gehöft Nr.3 zu Dalberg. „Ehefrau stammt aus diesem Hause (Dettmann)“ 1867 Heinrich Warncke ist 57 Jahre alt, lebt mit seiner Ehefrau, geb. Dettmann, in 1.Ehe – haben nur ein lebendes Kind, nämlich die Marie Warncke, 21 Jahre alt. Marie Warncke will sich mit dem Hauswirtschaftler Friedrich Otto zu Alt Dragun verehelichen. Herr H. Warncke übergab seinem zukünftigen Schwiegersohn die Hufe Nr.3 ab und begab sich auf sein Altenteil. (aus kirchlichen Akten entnommen). 1867 Besitzer der Hufe Nr.3 – Friedrich Otto- 1897 (08. Nov) Fritz Ott übernahm die Hufe Nr.3 1948 übernahm Heinrich Ott die Hufe Nr.3 von seinem Vater 1948 das reetgedeckte Wohnhaus (kombiniert) mit Pferdestall (rechts) und Kuhstall (links) ist 1948 abgebrannt und 1949 wurde wieder ein kleines Wohnhaus gebaut. 1950 folgte der Aufbau von Pferde- und Kuhstall Schweinestall, Getreidespeicher und Wagenremise sind erhalten geblieben. Die offene Feldscheune auf der Weide wurde 1978 abgerissen. Seit 1959 ging die Stallung in die Bewirtschaftung der LPG über. 1961(19.Nov.) aus den Akten der Feuerwehr: Großbrand in der Gemeinde Dalberg – in der dortigen LPG „Karl-Liebknecht“ Dalberg – Abbrand des Kuhstalles sowie der daneben stehende Schweinestall fing Feuer - Gebäude von der Hufe/ Gehöft Nr. 3 – Ott –1994übernahm Rainer Ott von seinem Vater das Wohnhaus mit Gartenfläche
Gehöft/ Hufe Nr. 4
Nachweislicher Hufenbesitz mit Ausübung der Funktion des Schulzendienstes der Familie Warncke von 1520 bis 1937. 1520Hans Warncke 1550Hans Warncke 1560Hans Warncke
Nach dem o.g. Hans folgt 3x hintereinander der Name Claus. Claus 1 - geboren 1615 Claus 2 -geboren 1645 Claus 3 -geboren 1680
1742Jochen Warnckegeboren 1712 1782Asmus Warnckegeboren 1750 1808Jochen Christoph W.geboren 1782 1819(19.Nov.) Abbrand der Hufe 4 1820 Wiederaufbau des Wohnhauses – Gehöft wurde wahrscheinlich 1826Wiederaufbau des Stallgebäudes, auf eine andere Stelle gebaut. 1840/42Christian Asmus Friedrich W. geb. 1815 übernahm Hufe 4 1883(02.07) übernahm Johann W. – geb. 1844- die Hufe Nr. 4. 1913(04.07) übernahm Hugo W. geb. 1880 – die Hufe Nr.4. Hugo Warncke war bis 1937 Besitzer der Hufe Nr.4 1939(Juli) übernahm Georg Lüsch die Hufe Nr.4 1994Besitzer der Hufe/ Gehöft Nr.4 – Lüsche Erben
Gehöft/ Hufe Nr. 5
1705Hans Kähler 1769Hyronimus Kähler Kirchenjurat 1793Jochen Heinrich Dettmann 1808Joachim Heinrich Ohloff 1833Johann Ohloff 1872(11.Mai) Christian Ohloff 1907war Erbpachterfrau Berta Bobsin – geborene Ohloff als Nutzeigentümerin 1934Berta Bobsin – geboren am 04. Juli 1896 – mit Ehefrau Elisabeth Bobsin – geborene Ahlers- geboren am 09.04.1893 übernahmen die Gehöftsstelle Nr. 5. 1994Besitzverhältnisse sind noch nicht geklärt
Gehöft/ Hufe Nr. 6
1824(13.Juli) Johann Kähler – Erbzinsmann- 1830(05.10.) Johann Kähler Erbzinsmann 1873(03.05.) Joachim Christian Friedr. K. im Erbpachtcontract 1904übernahm Paul Heinrich Friedrich Kähler – geb. am 28.08.1873 die Hufe Nr.6 1940(07.05.) infolge eines Pferdewagenunfalls in Dalberg verstarb Paul Kähler 1941(22.05.) Paul Kähler wird als Eigentümer eingetragen. P. Kähler ist am 11.06.1908 geboren und am 19.02.1944 in Italien gefallen 1948(12.02.) übernahm sein Sohn Paul Kähler – geb. am 28.02.1941- das Gehöft seines Vaters 1994Eigentümer der Geschäftsstelle ist Paul Kähler aus Dürren
Auszug aus der Erbhofrolle der G e m e i n d e D a l b e r g
HufeBauernfähigkeitEigenbewirtschaftungFamilienbesitz seitErbhofbe- stätigung
Hufe 1jaja1870ja
Hufe 2jaja1730ja
Hufe 3jaja1730ja
Hufe 4jaja1520ja
Hufe 5jaja1800ja
Hufe 6jaja1833ja
Aus dem Auszug wörtlich: „ Zur Nachprüfung der Erbhofrolle für die Gemeinde Dalberg war auf heute Termin angesetzt, im Schulzenhause daselbst (17.04.1934). Teilgenommen haben auf Ladung 1. der Schulze Herr Warncke 2. der Ortsbauernführer Herr Kähler – sämtlich aus Dalberg Beabsichtigter Erwerb der Dorfschaft Dalberg vom Reichsmarschall von Bülow
Im Jahre 1784 beabsichtigte der Reichsmarschall von Bülow, Besitzer des Gutes Wendelstorf, das Dorf Dalberg zu erwerben. Die „Herzogliche Kammer Schwerin“ lehnte das Ersuchen des Reichsmarschalls von Bülow ab. Der Grund dafür war, daß sich alle Hufner im Prolongationscontract (Pacht- und Verlängerungsvertrag) befanden. Hätte der Herr von Bülow seine Absicht verwirklichen können, und sich das Dorf einverleibt, so hätte es wahrscheinlich nach einigen Jahrzehnten wohl keinen Bauern und Büdner in Dalberg gegeben, sondern nur noch Tagelöhner des Herrn von Bülow
Bonitierung, Taxation, Klassifikation der Feldmark Dalberg 1816
Im Hause des Schulzen Warncke – am 01.04.1816, in Gegenwart des Herrn Cammer Ingenieurs Ahrens, Schröder von Raben Steinfeld, Meyer von Groß Stieten und Herrn Schmidt aus Plate erfolgte eine Instruktion für die Wirtschaftler und Fachleute, welche zur Taxation, Klassifikation und Bonitierung der Dorffeldmark Dalberg berufen und angenommen sind. Damit die beeidigten Taxatoren einen gewissen Grund und ein allgemeines Prinzipium zu der ihnen anvertrauten Taxation der Dorffeldmark Dalberg haben mögen, so werden hierdurch nach hauswirtschaftlicher Billigkeit sechs besondere Ackerklassen angenommen.:
1. Klasse – soll der beste Boden für den Weizenanbau erwählt werden. Flächenmaß 75 Quadratruten je 1 Scheffel Aussaat. 2. Klasse – gehört der Acker, wo Gerste, Erbsen wachsen können. Flächenmaß 75 Quadratruten je 1 Scheffel Aussaat. 3. Klasse – zählt der Acker, wo Gerste wächst, welche jedoch nicht von Bonität der kurz vorhergehenden Sorte ist.
Flächenmaß 90-110 Quadratruten je 1 Scheffel Aussaat. 4. Klasse – ist derjenige Acker, welcher für weißen Hafer in Beschlag gebracht werden kann.
Flächenmaß 110-150 Quadratruten je 1 Scheffel Aussaat. 5. Klasse – soll der Acker geprüft werden, welcher nur alle 4 Jahre bunten Hafer tragen kann.
Flächenmaß 150-200 Quadratruten je 1 Scheffel Aussaat. 6. Klasse – war für den rauhen Hafer gedacht. Flächenmaß 250-300 Quadratruten. Da in Dalberg die 6.Klasse nicht in Anschlag gebracht werden konnte, wurde empfohlen, diese Klassen auf Wiesen und Weiden zu legen.
Im Ergebnis dieser Taxation hatten die Bauern und Büdner folgende
Abgaben zu bringen:
Hufe 11671/ -31/ - Fuder Hufe 2158-415 – Hufe 3169-210/ Hufe 416411/-5- Hufe 51703/-8 Hufe 6173-43/ -
Abgaben der Büdner:
Wulff – Maurer48/- Scheffel Blumenstiel – Weber48/- Niemann, Zimmergesell412/- Lange, Schneider 66/- Boos, Tischler1110/- Kähler, Ziegler49/- Grien, Tagelöhner und Malli, Zimmergesell104/- Seeger, Tabakplanteur7- Joost, Schneider3- H. Warncke711/- letzte Abgabe, Name unleserlich211/-
Bekanntmachung über das Anlegen von Büdnereien und Erbzinsgehöften
Am 20. Mai 1815 erhielt der Dalberger Schulze ein Schreiben vom Districtrat, des „Herzoglichen Amtes“ Schwerin, zur „Publikation“ mit dem Wortlaut:
Es sollen auf der Dalberger Feldmark einige Büdnereien sowie Erbzinsgehöfte angelegt werden. Liebhaber zu einem oder anderen haben sich bei dem mitunterschriebenen Amtshauptmann baldigst zu melden, wo sie die näheren Bedingungen erfahren können.
Bei jeder Büdnerei können 200 Quadratruten Gartenland, 1200 Quadratruten Wohnland und 200 Quadratruten Wiesenwuchs,. Bei einem Erbzinsgehöft können 300 Quadratruten Gartenland, 4300 Quadratruten Acker, 580 Quadratruten Wiesenwuchs erworben werden.
Schwerin, den 30.05.1815
1818 – Öffentliche Bekanntmachung Anlegen eines Erbzinsgutes auf dem Felde zu Dalberg
Im Jahre 1818 ging ein Schreiben des Dominalamtes Schwerin an den Schulzen des Dorfes Dalberg. Der Inhalt dieses Briefes besagte: „Auf dem Dalberger Felde soll ein Erbzinsgehöft, welches 7000 Quadratruten groß sein soll, angelegt werden. Der Küster Johann-Joachim Voss aus Dambeck - meldete sich beim Districtrat, Ludwig Gloerecke, im Amte Schwerin, mit der Bitte, ihm die Genehmigung für die Anlegung eines Erbzinsgehöftes auf dem Dalberger Felde zu erteilen. Am 18. Oktober 1818 werden dem Küster die Erbzinscontracte des Amtes Schwerin überreicht, eine Anlegung des Gehöftes kommt nicht zustande, aus welchen Gründen auch, war aus den weiteren Akten nicht ersichtbar.
Das Büdnerdorf Dalberg
Um 1816 bis 1818 wurde das jetzige Büdnerdorf angelegt und mit Einheimischen und Zuziehenden besetzt. Es waren nur kleine Büdnerstellen. Wie schwer es die Büdner in ihrer Existenz hatten, ging aus vielen Aufzeichnungen hervor. Von ihrem Acker konnten sie kaum existieren, so betrieben sie die Landwirtschaft als Nebenerwerb und waren Handwerker, Gewerbetreibende oder arbeiteten zeitweilig in der Forst, bei den Bauern oder auch zum Teil auf den beiden grenzenden Gütern Wendelstorf und Cramon. Um Brennmaterial zu haben, mußten die Büdner bis ins Drisbether Moor fahren.
Mit der Ansiedlung der Büdner entstand auch der Quinkel (lt. Aussage v. älteren Leuten des Dorfes, auch Kuhwinkel genannt). Hier war der Weideplatz für die Kühe. Durch die Ansiedlung der Büdner bürgerten sich zwei Namen für die Ortsteile in Dalberg ein. So bezeichnete man den Teil des Dorfes mit den 6 Bauerngehöften als Bauerndorf und den anderen Teil mit Büdnereien als Büdnerdorf.
Folgende Büdner waren 1816 in Dalberg ansässig:
1.doppel. Bdn. Wulff, Maurer 2.einfach Bdn. Blumenstiel, Weber 3.doppel Bdn. Niemann, Zimmergeselle 4.doppel Bdn. Lange, Schneider 5.doppel Bdn. Boose, Fischer 6.doppel Bdn. Kähler, Ziegler 7.einfach Bdn. Chr. Griem, Tagelöhner, Malli, Zimmergesell 8.einfach Bdn. Saegert, Tabakplanteuer 9.einfach Bdn. Joost, Tagelöhner 10.doppel Bdn. Martens 11.einfach Bdn. Johann Jochen Vietense 12.einfach Bdn. Johann Freytag, Rademacher 13.einfach Bdn. Kiel, Zimmergeselle 14.einfach Bdn. Warnke
Abriß – aus der Ansiedlung der Büdnerfamilien – Hußfeldt, Freytag sowie der Büdnerfamilie Meyer – mit der Erbrolle von 1815 - bis zum heutigen Tag – den 31. Dezember 1994 – im Familienbesitz
Familienbesitz Hußfeldt Im Jahre 1820 kaufte der Schneider Hans-Joachim Hußfeldt, aus Klein Salitz/ bei Roggendorf, vom Tagelöhner Joost die Büdnerei Nr. 17 in Dalberg.
Mit dem Kauf der Büdnerei kam der Name Hußfeldt nach Dalberg.
13. November 1842 – Büdnereiübergabe an dessen Sohn – Schneidergeselle Johann Joachim Husfeldt
22. Januar 1876 - übernahm sein Sohn, der Schneider Heinrich Hushfeldt, die Büdnerei
18. Oktober 1944 - Büdnereiübergabe an Anneliese Hushfeldt (Tochter von Heinrich Hushfeldt)
31. Dezember 1994 -Die Büdnerei Nr. 17 ist noch im Familienbesitz der Familie Annaliese Evert, geb. Hushfeldt
Familienbesitz Freytag – Freitag
Mit der Anlegung von Büdnereien in Dalberg kam der Rademacher Johann Freytag, am 06. Dezember 1816, in das Dorf.
30. September 1844 - übernahm sein Sohn, der Stellmacher Joachim Freitag, die Büdnerei
24. September 1889 - Büdnereiübergabe an den Sohn, Stellmacher Johann Freitag, geb. am 05.10.1860, gest. am 11.04.1940
17. Mai 1940 - Büdnereiübergabe an Ehefrau Elise Freitag, geb. am 01.10.1876, gest. am 11.12.1959
01. Juli 1956 - Büdnereiübergabe an den Sohn, Stellmacher Bernhard Freitag, geb. am 08. September 1906, gest. am 10. September 1984
25. März 1971Dipl. Ingenieur Karl Freitag, geb. am 05.Juni 1940, übernahm die Büdnerei seines Vaters
31. Dezember 1994die Büdnerei ist noch im Besitz von Herrn Dipl. Ing. Karl Freitag
Abriß aus der Sippentafel
Meyer-Bothling bearbeitet und herausgegeben im Auftrag des Sippenverbandes Meyer-Bothling von Dr. K.Th. Meyer-Bothling
Ehrentafel – „ der im Weltkrieg gefallenen Glieder unserer Sippe“ Rudolf Meyer – Dalberg 4. Sippentag - am 07. August 1938
Der Stammhof der Schulzenfamilie Meyer liegt in Büttlingen, Kirchenspiel Diedrichshagen, im Amte Grevesmühlen. Büttlingen wurde zuerst urkundlich erwähnt 1307. Im 18. Jahrhundert gehörte das Kirchenspiel Diedrichshagen zur Pfarre Mühlen Eichsen.
1593, Hans Meyer gelang durch die Einheirat in Besitz des Möllenhofes in Büttlingen. Mit dem Hof erwarb auch den zum Hofe gehörenden „Kirchstuhl“ in Dietrichshagen und auch die Hausmarke, die damals nicht einen persönlichen Besitz bezeichnete, sondern am Hofe haftete. Siehe Kopie.
In der fürstlichen Urkunde wird das Dorf Büttlingen, zuerst Butling, später Bothling genannt. Nach der Namensform „Bothling“ hatte ein großer Teil der Abkömmlinge alter Familien, der Namen Meyer- Bothling angenommen.
1936 erscheint ein neues Wappen.
Mit der IX. Generation kam der Name Meyer in das Dorf Dalberg. Als 1. Joachim (Johann) Friedrich Meyer, geboren am 24. März 1815, in Rüting, Tod: 10. Febr. 1876
Gewerbe: Tischlerei/ Gastwirtschaft Gastwirtschaft, auch Krugnahrung genannt.
Am 03. Juni 1876 übernahm Joachim Heinrich Meyer, geboren am 11. November 1851, die Tischlerei und Gastwirtschaft seines Vaters (gestorben am 11. Februar 1936).
Am 26. März 1943 übernahm, der Kaufmann und Gastwirt, Wilhelm Meyer aus Dalberg, Erweber die Doppelbüdnerei Nr. V. (9/10).
Am 19. Mai 1970 – Kaufmann Otto Meyer geboren am 23. März 1934 übernahm die Büdnerei mit Gewerbe.
31. Dezember 1994 – die Büdnerei mit Gewerbe ist noch im Besitz von Herrn Otto Meyer.
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